Die Zensur wird in Deutschland im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet eingeführt. Frau von der Leyen wird nicht müde zu behaupten, es gäbe einen Millionen Euro schweren Massenmarkt, der durch Sperren von Websites empfindlich ausgetrocknet werden kann.
Ihre Aussagen wurden überprüft und für falsch befunden.
Die Ermittler vom LKA München sind der Meinung, dass bei der Verbreitung von Kinderpornographie Geld kaum eine Rolle spielt. Es gibt selten organisierte Strukturen:
Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig. (Quelle:
Süddeutsche Zeitung)
Ermittler des LKA Niedersachsen bestätigten gegenüber Journalisten der Zeitschrift c't die Ansicht, dass es keinen Massenmarkt von Websites im Internet gibt. Die sogenannte
"harte Ware" wird nach ihrer Einschätzung überwiegend per Post versendet. Das Internet (vor allem E-Mail) wird nur genutzt, um Kontakte anzubahnen.
Kann es sein, dass die Erkenntnisse der Strafverfolger der Regierung unbekannt sind? In der
Antwort auf eine parlamentarische Anfrage beweist die Regierung ebenfalls ein hohes an Unkenntnis zu dem Thema:
Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor.
Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie.
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse...
Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung...
Und basierend auf diesem Nicht-Wissen wird....
Die erste Stufe
Am 17.04.09 unterzeichneten die fünf Provider Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland freiwillig einen
geheimen Vertrag mit dem BKA. Dieser Vertrag verpflichtet die Provider, eine Liste von Websites (bzw. Domains) umgehend zu sperren, die das BKA ohne rechtstaatliche Kontrolle zusammenstellt.
Statt der gesperrten Website soll ein
Stopp-Schild
angezeigt werden.
Die zweite Stufe
Am 18.06.09 hat der Deutsche Bundestag ein
"Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" verabschiedet. Der Gesetzentwurf ist technik-offen formuliert. Neben den (ungeeigneten) DNS-Sperren sollen auch tiefere Eingriffe in die Kommunikation zulässig und angemessen sein. Diskutiert werden IP-Adress-Sperren, kombiniert mit einer genauen Analyse des Datenverkehrs.
Das Gesetz zwingt Provider mit mehr als 10.000 Kunden dazu, die im Geheimen vom BKA erstellten Sperrlisten umzusetzen und bei Aufruf einer entsprechenden Website eine Stopp-Seite anzeigen. Die Sperrliste soll durch ein zahnloses Experten-Gemium
stichprobenartig mindstens 1x pro Quartal geprüft werden. Die Experten soll der Bundesdatenschutzbeauftragtem berufen.
Eine Begrenzung der Sperrmaßnahmen auf kinderpornografische Angebote außerhalb der Möglichkeit der Strafverfolgung ist nicht vorgesehen. Es wurde bereits im Vorfeld die Ausweitung der Internetsperren von verschiedenen Politikern gefordert. Die Aussage von Herrn Bosbach (CDU) ist eigentlich an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:
Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät.
Eine konsequente Umsetzung des Subsidaritätsprinzips
"Löschen vor Sperren" ist im Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen. Es soll der Einschätzung des BKA überlassen bleiben, ob zu erwarten ist, dass der Provider ein indexiertes Angebot in angemessener Zeit vom Netz nimmt oder eine Internet-Sperre eingerichtet wird. Es besteht keine Verpflichtung für das BKA, die Provider zu kontaktieren und um Löschung der Angebote zu bitten.
Ein halber Schritt zurück
Im Oktober 2009 hat die Regierungskoalition von CDU und FDP beschlossen, das Gesetz zur erst einmal nicht umzusetzen. Das BKA soll für ein Jahr keine Sperrlisten an die Provider liefern, sondern die Webseiten nach Möglichkeit löschen lassen. Nach Abauf der Evaluierungsphase soll das Ergebniss dieser Variante geprüft und über die Einführung von Sperren nochmals beraten werden.
Mit einem
"Anwendungserlass" für das BKA hat die Bundesregierung ein vom Deutschen Budestag beschlossenes Gesetz nicht umgesetzt sondern erst einmal aufgeschoben. Die Ansammlung von Adligen und Mitgliedern der Hochfinanz in unserer Regierung glaubt also, über dem Parlament zu stehen. Formal sicher eine seltsame Auffassung von Demokratie.