Noch ist der elektronische Polizeistaat nicht umfassen realisiert, "aber alle Fundamente sind gelegt". Es ist schon zu spät, dies zu verhindern. (
Telepolis)
Eine umfassendere Übersicht zu verschiedene Sicherheits-Gesetzen der letzten Jahre bietet
www.daten-speicherung.de. Sehr schön erkennbar ist das Muster der Zustimmung durch die jeweiligen Regierungsparteien und meist Ablehnung durch die Opposition, von Böswilligen als Demokratie-Simulation bezeichnet. Unabhängig vom Wahlergebnis wird durch die jeweiligen Regierungsparteien die Überwachung ausgebaut, denn
Du bist Terrorist!
- Zensur des Internet
Die Zensur wird in Deutschland im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet eingeführt. Man wird nicht müde zu behaupten, es gäbe einen Millionen Euro schweren Massenmarkt, der durch Sperren von Websites empfindlich ausgetrocknet werden kann. Die Aussagen wurden geprüft und für falsch befunden.
- In der ersten Stufe unterzeichneten die fünf großen Provider freiwillig einen geheimen Vertrag mit dem BKA, in dem sie sich verpflichten, eine Liste von Websites zu sperren, die vom BKA ohne jegliche Kontrolle erstellt wird.
- In der zweiten Stufe wurde ein Gesetz verabschiedet, dass alle Provider mit mehr als 10.000 Kunden zwingen soll, diese geheime Liste von Websites zu sperren. Neben den (ungeeigneten) DNS-Sperren sollen auch IP-Sperren und Filterung nach Inhalten zum Einsatz kommen.
- Die CDU/FDP-Regierung ist im Herbst 2009 einen halben Schritt zurück gegangen und hat mit einem Anwendungserlass die Umsetzung des Gesetzes für ein Jahr aufgeschoben. Diese Regierung meint also, über dem Parlament zu stehen und ein beschlossenes Gesetz nicht umsetzen zu müssen.
- Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes geht das BKA nur halbherzig gegen dokumentierten Missbrauch vor, wie eine Veröffentlichung des AK-Zensur zeigt. Gleichzeitig wird weiter Lobbyarbeit für das Zensurgesetz betrieben.
Der Aufbau einer Infrastruktur für Zensur im Internet wird auf vielen Wegen betrieben. Neben dem Popanz "Kinderpornografie" engagiert sich die Content Maffia im Rahmen der geheimen ACTA Verhandlungen für eine verbindliche Verpflichtung zum Aufbau der Infrastruktur für Websperren. Vielleicht werden in Zukunft auch Websites gesperrt, die unter den §130 StGB fallen, wie Kai Bierman auf Zeit Online vermutet.
Die verfassungsrechlichen Bedenken gegen die Sperrmaßnahmen hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zusammengefasst.
- BKA Gesetz
Mit dem BKA Gesetz wird eine Polizei mit den Kompetenzen eines Geheimdienstes geschaffen. Zu diesen Kompetenzen gehören neben der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern der Lauschangriff außerhalb und innerhalb der Wohnung (incl. Video), Raster- und Schleierfahndung, weitgehende Abhörbefugnisse, Einsatz von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und informellen Mitarbeitern...
Im Rahmen präventiver Ermittlungen (d.h. ohne konkreten Tatverdacht) soll das BKA die Berechtigung erhalten, in eigener Regie zu handeln und Abhörmaßnahmen auch auf Geistliche, Abgeordnete, Journalisten und Strafverteidiger auszudehnen. Im Rahmen dieser Vorfeldermittlungen unterliegt das BKA nicht der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft.
Damit wird sich das BKA bis zu einem gewissen Grad jeglicher Kontrolle, der justiziellen und erst recht der parlamentarischen, entziehen können.
Wolfgang Wieland (Grüne)
- Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
Auf richterliche Anordnung wird eine Kopie der gesamten Kommunikation an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Dieser Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf unbeobachtete Kommunikation ist nicht nur bei Verdacht schwerer Verbrechen möglich, sondern auch bei einigen mit Geldstrafe bewährten Vergehen und sogar bei Fahrlässigkeitsdelikten. (siehe §100a StPO)
- Vorratsdatenspeicherung (VDS)
Ohne jeglichen Verdacht werden seit dem 1.1.2009 die Verbindungsdaten jeder Kommunikation gespeichert (beispielsweise Absender und Empfänger jeder E-Mail, jedes Teleonats, jeder SMS usw.). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 3.8.06 ein Rechtsgutachten mit schweren Bedenken gegen die VDS vorgelegt.
Die Versuche zur Einführung sind nicht neu. 1997 wurde die VDS aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt, 2002 wurde ein ähnlicher Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag abgelehnt und die Bundesregierung beaufragt, gegen einen entsprechenden Rahmenbeschluß auf EU-Ebene zu stimmen (siehe Bundestag-Drucksache 14/9801).
Der Zugriff auf die gespeicherten Daten sollte nicht nur zur Verfolgung schwerer Verbrechen möglich sein, sondern bei allen Vergehen, die mittels Telekommunikation begangen werden. Auch präventiv, also ohne jeden Tatverdacht, sollten Ermittler und Geheimdienste in den Daten schürfen dürfen. Diesen Vorhaben hat das BVerfG in zwei Eilentscheidungen einen Riegel vorgeschoben.
Das BVerfG hat im März 2010 das Gesetz zur VDS für nicht verfassungskonform und nichtig erklärt. Bundesinnenminister und BKA trommeln für eine neue Gesetzesinitiative.
- Präventiv-polizeil. Telekommunikationsüberwachung
ermöglicht es den Strafvervolgungsbehörden der Länder Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz den Telefon-, Internet- und E-Mail-Verkehr von Menschen mitzuschneiden, die keiner(!) Straftat verdächtigt werden. Es reicht aus, in der Nähe eines Verdächtigten zu wohnen oder in Kontakt mit ihm zu stehen.
- Elektronischer Personalausweis
Mit dem Elektronischen Personalausweis wird die biometrische Voll-Erfassung der Bevölkerung voran getrieben. Außerdem werden die Grundlagen für eine eindeutige Identifizierung im Internet gelegt, begleitet von fragwürdigen Projekten wie De-Mail.
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Begleitet werden diese Polizei-Gesetze vom Aufbau umfangreicher staatlicher Datensammlungen. Von der Schwarze Liste der Ausländerfreunde (Einlader-Datei) bis zur AntiTerrorDatei, die bereits 20.000 Personen enthält, obwohl es in Deutschland keinen Terroranschlag gibt. (Abgesehen von den Muppets aus dem Sauerland, deren Islamische Jihad Union offensichtlich eine Erfindung der Geheimdienste ist.)
Elektronischer Polizeistaat
Was unterscheidet einen elektronischen Polizeistaat von einer Diktatur? Gibt es dort auch eine Geheime Bundespolizei, die Leute nachts aus der Wohnung holt und abtransportiert, ohne juristischen Verfahren einsperrt...
Ein elektronischer Polizeistaat arbeitet sauberer. Es werden elektronische Technologien genutzt um forensische Beweise gegen BürgerInnen aufzuzeichnen, zu organisieren, zu suchen und zu verteilen. Die Informationen
werden unbemerkt und umfassend gesammelt, um sie bei Bedarf für ein juristisches Verfahren als Beweise aufzubereiten.
Würde man noch den Mut haben, gegen die Regierung zu opponieren, wenn diese Einblick in jede Email, in jede besuchte Porno-Website, jeden Telefonanruf und jede Überweisung hat?
Bei einem
Vergleich von 52 Staaten hinsichtlich des Ausbaus des elektronischen Polizeistaat hat Deutschland einen beachtlichen 10 Platz belegt:
An erster Stelle stehen China und Nordkorea, gefolgt von Weißrussland und Russland. Dann aber wird bereits Großbritannien aufgelistet, gefolgt von den USA, Singapur, Israel, Frankreich und Deutschland.
Das dieser Polizeistaat bereits arbeitsfähig ist, zeigt die
Affäre Jörg Tauss. Ein unbequemer Politiker mit viel zu engen Kontakten zum CCC, der Datenschutz ernst nimmt, gegen das BKA-Gesetz und gegen Zensur auftritt, wird wenige Monate vor der Wahl des Konsums von KiPo verdächtigt. Die Medien stürzen sich auf das Thema. Innerhalb kurzer Zeit war Tauss als Politiker demontiert, unabhängig von einer Verurteilung.
Während ähnliche Fälle in den letzten Jahren wenig Resonanz in den Medien hatten [
1] [
2], standen der Springer-Presse im Fall Tauss umfangreiche Informationen zur Verfügung. Woher kamen diese Informationen?
Jemand hat die Ermittlungsakten an die Presse gegeben.