Die Zensur wird in Deutschland im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie im Internet eingeführt. Frau von der Leyen wird nicht müde zu behaupten, es gäbe einen Millionen Euro schweren Massenmarkt, der durch Sperren von Websites empfindlich ausgetrocknet werden kann. Ihre Aussagen wurden überprüft und für falsch befunden.

Die Ermittler vom LKA München sind der Meinung, dass bei der Verbreitung von Kinderpornographie Geld kaum eine Rolle spielt. Es gibt selten organisierte Strukturen:
Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)
Ermittler des LKA Niedersachsen bestätigten gegenüber Journalisten der Zeitschrift c't die Ansicht, dass es keinen Massenmarkt von Websites im Internet gibt. Die sogenannte "harte Ware" wird nach ihrer Einschätzung überwiegend per Post versendet. Das Internet (vor allem E-Mail) wird nur genutzt, um Kontakte anzubahnen.

Kann es sein, dass die Erkenntnisse der Strafverfolger der Regierung unbekannt sind? In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage beweist die Regierung ebenfalls ein hohes an Unkenntnis zu dem Thema:
Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort:
Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse vor.

Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie.
Antwort:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse...

Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort:
Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung...

Und basierend auf diesem Nicht-Wissen wurde am 18.06.09 das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Geman Privacy Foundation e.V.

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